Typische Stolperfallen erkennen. Risiken minimieren
Im Betriebsalltag entstehen oft unbeabsichtigte Fehler im Umgang mit Abfällen.
Wir Zeigen Ihnen die häufigsten Missverständnisse und helfen Ihnen, diese zu vermeiden, für mehr Rechtssicherheit und einen effizienten Ablauf.
Unser Versprechen
Wir machen typische Fehlerquellen sichtbar und räumen mit Missverständnissen auf, damit Sie ihre abfallrechtlichen Pflichten sicher, korrekt und effizient erfüllen.
Häufige Fehler
Falsche Abfalleinstufungen
- Abfälle werden nicht korrekt identifiziert
- Wertvolle Rohstoffe werden als Abfall entsorgt oder gefährliche Abfälle werden falsch eingestuft
Fehlendes Pflichtenbewusstsein
- Unkenntnis über rechtliche Anforderungen
- Verantwortung und Pflichten werden im Unternehmen nicht klar geregelt
Mangelhafte Dokumentation
- Fehlende oder unvollständige Nachweise
- Aufzeichnungen werden nicht ordnungsgemäß geführt
Beauftragung ohne Prüfung
- Entsorger werden nicht sorgfältig ausgewählt und überprüft
- Fehlende Kontrolle der Befugnisse und Nachweise von Partnern
Unsachgemäße Lagerung
- Abfälle werden nicht getrennt gelagert
- Lagerfristen, Kennzeichnung oder bauliche Anforderungen werden nicht eingehalten
Versäumte Meldepflichten
- Meldungen (zb. im EDM-Portal) werden verspätet oder gar nicht durchgeführt
- Fristen für Aufbewahrung und Nachweise werden nicht beachtet
"Kleine Mengen sind nicht relevant"
"Wenn der Entsorger beauftragt ist, is alles seine Sache"
"Getrennte Sammlung ist nur für gefährliche Abfälle Pflicht"
"Nachweise müssen nur aufbewahrt werden, bis sie jemand verlangt"
"Ein Abfallbeauftragten brauche ich nicht"
"Ein Abfallwirtschaftskonzept brauche ich nicht
Auch geringe Mengen unterliegen den gesetzlichen Vorschriften
Die Verantwortung bleibt beim Abfallerzeuger, auch bei beauftragten Partnern
Getrennte Sammlungspflicht gelten für vielen Abfallarten, nicht nur für gefährliche Abfälle.
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen (i.d.R mindestens 7 Jahre) sind einzuhalten.
Ab mehr als 100 Arbeitnehmern ist ein Abfallbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben
Unter anderem ist ab 20 Arbeitnehmern ein Abfallwirtschaftskonzept gesetzlich verpflichtend
Wir helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden.
Mit unserer Expertise erkennen wir Risiken frühzeitig und unterstützen Sie
bei der Umsetzung rechtskonformer und effizienter Prozesse.