Typische Stolperfallen erkennen. Risiken minimieren

Im Betriebsalltag entstehen oft unbeabsichtigte Fehler im Umgang mit Abfällen.
Wir Zeigen Ihnen die häufigsten Missverständnisse und helfen Ihnen, diese zu vermeiden, für mehr Rechtssicherheit und einen effizienten Ablauf.


Unser Versprechen

Wir machen typische Fehlerquellen sichtbar und räumen mit Missverständnissen auf, damit Sie ihre abfallrechtlichen Pflichten sicher, korrekt und effizient erfüllen.

Häufige Fehler

Falsche Abfalleinstufungen

  • Abfälle werden nicht korrekt identifiziert
  • Wertvolle Rohstoffe werden als Abfall entsorgt oder gefährliche Abfälle werden falsch eingestuft

      Fehlendes Pflichtenbewusstsein

      • Unkenntnis über rechtliche Anforderungen
      • Verantwortung und Pflichten werden im Unternehmen nicht klar geregelt

            Mangelhafte Dokumentation

            • Fehlende oder unvollständige Nachweise
            • Aufzeichnungen werden nicht ordnungsgemäß geführt 

              Beauftragung ohne Prüfung

              • Entsorger werden nicht sorgfältig ausgewählt und überprüft
              • Fehlende Kontrolle der Befugnisse und Nachweise von Partnern

                Unsachgemäße Lagerung

                • Abfälle werden nicht getrennt gelagert
                • Lagerfristen, Kennzeichnung oder bauliche Anforderungen werden nicht eingehalten

                Versäumte Meldepflichten

                • Meldungen (zb. im EDM-Portal) werden verspätet oder gar nicht durchgeführt
                • Fristen für Aufbewahrung und Nachweise werden nicht beachtet

                  "Kleine Mengen sind nicht relevant"

                  "Wenn der Entsorger beauftragt ist, is alles seine Sache"

                  "Getrennte Sammlung ist nur für gefährliche Abfälle Pflicht"

                  "Nachweise müssen nur aufbewahrt werden, bis sie jemand verlangt"

                  "Ein Abfallbeauftragten brauche ich nicht"

                  "Ein Abfallwirtschaftskonzept brauche ich nicht

                  Auch geringe Mengen unterliegen den gesetzlichen Vorschriften

                  Die Verantwortung bleibt beim Abfallerzeuger, auch bei beauftragten Partnern

                  Getrennte Sammlungspflicht gelten für vielen Abfallarten, nicht nur für gefährliche Abfälle.

                  Gesetzliche Aufbewahrungsfristen (i.d.R mindestens 7 Jahre) sind einzuhalten.

                  Ab mehr als 100 Arbeitnehmern ist ein Abfallbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben

                  Unter anderem ist ab 20 Arbeitnehmern ein Abfallwirtschaftskonzept gesetzlich verpflichtend

                  Wir helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden.

                  Mit unserer Expertise erkennen wir Risiken frühzeitig und unterstützen Sie
                  bei der Umsetzung rechtskonformer und effizienter Prozesse.