FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Abfallentsorgung und Abfallwirtschaft. Wir stehen Ihnen mit klaren Informationen und persönlicher Beratung zur Seite.
Wann benötige ich einen Abfallbeauftragten?
Die Notwendigkeit eines Abfallbeauftragten hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab. Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter zu bestellen. Die Bestellung und Abbestellung des Abfallbeauftragten muss der Behörde unverzüglich elektronisch im Wege des Registers gemäß § 22 Abs. 1 erfolgen.
Abfallwirtschaft undVeranstaltungsgesetzt?
Ab dem 01.Juli 2026 treten maßgebliche Änderungen im Veranstaltungsrecht in Kraft.
Veranstaltungen mit mehr als 2.000 potenziellen Besucher*innen müssen ein umfassendes Abfall- und Umweltkonzept erstellen. Wir übernehmen dies gerne für Sie.
Wie muss ich meinen Abfall lagern?
Die Lagerung von Abfall unterliegt bestimmten Vorschriften. Wussten Sie, dass die Lagerung von Abfällen nach allgemeiner abfallrechtlicher Definition über einen Zeitraum von mehr als 1 Jahr unter Umständen als Deponie gelten und diese der Deponieverordnung unterliegen?
Wo melde ich meinen gefährlichen Abfall?
Die Meldung von gefährlichem Abfall (Aufzeichnungspflicht) erfolgt in Österreich über das EDM-Portal. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Meldung und Dokumentation.
Wo Entsorge ich meinen Abfall?
Die korrekte Entsorgung hängt von der Art des Abfalls ab. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung der richtigen Entsorgungswege.
Ist ein Abfallwirtschaftskonzept verpflichtend?
Ob ein Abfallwirtschaftskonzept verpflichtend ist, hängt von der Größe und Art Ihres Unternehmens ab. Wir beraten Sie gerne zu den gesetzlichen Anforderungen.
Persönliche Beratung anfragen
Benötigen Sie Unterstützung bei der Abfallentsorgung oder haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.