Abfallwirtschaftskonzept, durchdachte Lösungen, saubere Umsetzung
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 regelt in § 10 die Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK). Betriebe, in denen Abfälle anfallen und mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind, müssen ein entsprechendes Konzept erstellen und laufend aktuell halten.
Ziel ist die strukturierte Erfassung von Abfallströmen sowie die Umsetzung nachhaltiger und gesetzeskonformer Entsorgungsmaßnahmen.
Kompetenter Ansprechpartner im Betrieb
Als Dienstleister unterstützen wir Unternehmen bei der Erstellung, Aktualisierung und Optimierung ihres Abfallwirtschaftskonzeptes. Wir analysieren betriebliche Abläufe, erfassen relevante Abfallströme und erstellen ein rechtskonformes Konzept gemäß den Anforderungen des Abfallwirtschaftsgesetzt 2002. Dadurch schaffen wir für Ihr Unternehmen eine sichere Grundlage für effizientes und nachhaltiges Abfallmanagement.
Warum ein Abfallkonzept wichtig ist
Ein Abfallwirtschaftskonzept gemäß § 10 des Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) ist für Unternehmen wichtig, da es eine strukturierte und nachvollziehbare Grundlage für den Umgang mit betrieblichen Abfällen schafft. Es stellt sicher, dass Abfälle gesetzeskonform erfasst, getrennt und entsorgt werden, und unterstützt Unternehmen dabei, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Gleichzeitig trägt es zur Optimierung interner Abläufe bei, hilft Entsorgungskosten zu reduzieren und fördert einen ressourcenschonenden und umweltbewussten Betrieb.
Ihre Mehrwerte
- Rechtssicherheit und Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
- Klare Prozesse und Zuständigkeiten
- Weniger Abfall, geringere Entsorgungskosten
- Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz
- Positive Wirkung auf Image und Nachhaltigkeit
Zielgruppe
- Unternehmen und Produktionsfirmen
- Baufirmen
- Veranstalter
- Öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen
-
Schulen, Universitäten und soziale Einrichtungen
Unsere Services im Überblick
- Erstellung individueller Abfallkonzepte
- Fortführung und regelmäßige Aktualisierung
- Integration in bestehende Prozesse
-
Erstmalige Erstellung für neue Betriebe
- Erhebung der betrieblichen Abfallarten und Mengen
NEU AB 01.07.2026 - Veranstaltungsgesetz
Ab dem 1. Juli 2026 wird das bisherige Abfallkonzept im Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (§ 32) deutlich erweitert. Für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucher ist künftig nicht mehr nur ein Abfallkonzept, sondern ein kombiniertes Umwelt- und Abfallkonzept verpflichtend. Dieses Konzept ist bereits im Zuge der Veranstaltungsanmeldung vorzulegen und bei Kontrollen bereitzuhalten.
Ab dem 1. Juli 2026 wird das bisherige Abfallkonzept im Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (§ 32) deutlich erweitert.
Für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucher ist künftig nicht mehr nur ein Abfallkonzept, sondern ein kombiniertes Umwelt- und Abfallkonzept verpflichtend. Dieses Konzept ist bereits im Zuge der Veranstaltungsanmeldung vorzulegen und bei Kontrollen bereitzuhalten.
Erweiterte Inhalte und Pflichten
- Beschreibung der Veranstaltung und der abfallrelevanten Abläufe
- Angaben zu Art, Menge und Verbleib der zu erwartenden Abfälle
- Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und getrennten Sammlung
- Organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung der abfallrechtlichen Vorgaben
- Berücksichtigung von Umweltaspekten wie Energieeinsatz, Mobilität und Ressourcenverbrauch
Rechtliche Grundlage des Abfallwirtschaftskonzepts
Die rechtliche Grundlage für das Abfallwirtschaftskonzept in Österreich ist in § 10 des Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) geregelt. Danach sind bestimmte Betriebe verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen, wenn in ihrem Unternehmen Abfälle anfallen und die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere hinsichtlich der Betriebsgröße. Das Abfallwirtschaftskonzept dient dazu, sämtliche im Betrieb anfallenden Abfälle systematisch zu erfassen, deren Entstehung und Entsorgungswege darzustellen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und ordnungsgemäßen Behandlung zu dokumentieren. Ziel der gesetzlichen Vorgabe ist es, eine nachvollziehbare und strukturierte Abfallwirtschaft im Unternehmen sicherzustellen, Umweltbelastungen zu reduzieren und die Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Das Konzept ist bei Bedarf aktuell zu halten und an betriebliche Änderungen sowie neue rechtliche Anforderungen anzupassen.
Warum WastePro
- Erfahrung: Langjährige Expertise im Abfallmanagement für verschiedenste Branchen.
- Kompetenz: Fachwissen zu gesetzlichen Anforderungen und nachhaltigen Lösungen.
- Praxisnähe: Konzepte, die im Alltag funktionieren und sich leicht umsetzen lassen.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Einhaltung aller Anforderungen des Abfallwirtschaftsgesetzes sicherzustellen und gleichzeitig eine umweltbewusste Unternehmenspraxis zu fördern.