Abfallbeauftragte, Verantwortung für Umwelt und Entsorgung

Der Abfallbeauftragte sorgt für die ordnungsgemäße Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit Abfällen im Unternehmen und übernimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen gemäß §11 Abfallwirtschaftsgesetz 2002. Er überwacht die Entsorgungsprozesse, unterstützt bei der Abfallvermeidung und trägt aktiv zum Umwelt- und Ressourcenschutz bei.

Kompetenter Ansprechpartner im Betrieb

Als zentrale Ansprechperson für Mitarbeitende, Behörden und Entsorgungsunternehmen berät der Abfallbeauftragte zu allen Fragen der Abfalltrennung, Lagerung und Entsorgung.

Gleichzeitig fördert er nachhaltige Prozesse und hilft dabei, betriebliche Abläufe umweltgerecht zu gestalten.

Für welche Betriebe?

  • Betriebe mit abfallrechtlicher Bestellpflicht 
  • Schulen und öffentliche Einrichtungen
  • Betriebe ohne internes Fachpersonal
  • Organisationen mit komplexen Abfallströmen

    Warum extern?

    • Keine Abhängigkeit von einzelnen Mitarbeitern
    • Unabhängige und aktuelle Fachkenntnisse
    • Laufend aktuelle Dokumentationen
    • Mehr Sicherheit bei Behördenkontakten
    • Entlastung interner Ressourcen

      Unsere Leistungen 

      • Laufende Kontrolle der Abfallwirtschaft im Betrieb
      • Übernahme der Abfallbeauftragtenfunktion
      • Unterstützung bei Kontrollen und Prüfungen
      • Ansprechpartner für Behörden und interne Stellen

        Rechtliche Grundlage des Abfallbeauftragten


        Die Bestellung eines Abfallbeauftragten ist in Österreich im Abfallwirtschaftsgesetz 2002, insbesondere in § 11 AWG 2002, umfassend geregelt. Demnach sind Betriebe, die mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigen, verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten zu bestellen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

        Zu den wesentlichen Aufgaben des Abfallbeauftragten zählen die Überwachung der Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften, die umfassende Beratung des Betriebs in allen relevanten abfallwirtschaftlichen Fragen sowie die Unterstützung bei der Organisation gesetzeskonformer Abläufe und der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes. Die Bestellung oder auch die Abbestellung des Abfallbeauftragten ist der zuständigen Behörde elektronisch zu melden, um eine lückenlose Dokumentation sicherzustellen.

        Vorteile mit WastePro


        Wir unterstützen Betriebe bei der gesetzlich vorgeschriebenen Bestellung eines Abfallbeauftragten und übernehmen als kompetenter Partner für Sie die ganzheitlichen Aufgabenstellungen eines Abfallbeauftragten.

        • Rechtssicherheit: Vollständige Umsetzung gemäß § 11 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG).
        • Expertise: Fachlich qualifiziertes Personal
        • Entlastung: Komplette Abwicklung und Umsetzung der organisatorischen Aufgaben.